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Allgemeine Hinweise
Jedes Werk wird von Rolf Walther eigenhändig
und individuell auf Bestellung angefertigt. Sonderwünsche
bezüglich Rahmen, Rahmenfarbe, spezieller Rahmenverglasung, etc.
werden selbstverständlich berücksichtigt. Die in den
Online-Galerien gezeigten Rahmen sind Präsentations-Beispiele. Die
Werke werden auf zertifizierten Fine-Art-Foto-Papieren archivfest mit größter Sortgfalt
ausgearbeitet. Sollten dennoch Mängel auftreten, sind diese
unmittelbar bei Übergabe / bzw. nach Lieferung des Werks
anzuzeigen.
Die Werke sind mit Rolf Walthers
Atelierstempel versehen. Der Künstler gewährt auf seine (mit Atelierstempel
versehenen) Original-Werke zu seinen Lebzeiten eine Garantie hinsichtlich
der Archivfestigkeit, sofern seine Werke nachweisbar nach konservatorischen
Grundsätzen aufbewahrt werden. Hohe Luftfeuchtigkeit und
UV- Bestrahlung ist - wie bei allen fotografischen Kunstwerken
- grundsätzlich zu vermeiden. Sollte trotz Beachtung dieser
Grundsätze wider Erwarten hinsichtlich der Archivfestigkeit
ein Fehler auftreten, wird Rolf Walther das Werk neu anfertigen.
Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht, eine
Erstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Urheberrecht
1.1 Urhebererklärung Der Künstler versichert, dass sich das
Werk in seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten
Dritter ist. Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine
eigenständige Arbeit von ihm ist.
1.2 Nutzung und
Verwertung Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach
Unterrichtung und mit Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt
nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit
dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart –
keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem
Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das
öffentliche Ausstellen.
1.3 Namensnennung Bei jeder
Nutzung des Werkes ist der Name des Künstlers zu nennen.
1.4 Angemessene Vergütung Für jede Nutzung oder Verwertung des
Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32
UrhG – Urheberrechtsgesetz).
1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes
bedürfen des Einverständnisses des Urhebers. Zur Werknutzung
überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit
Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und
unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.
1.6
Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung Im Zusammenhang mit
einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des
Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
1.7 Folgerecht / Zugangsrecht Das Folgerecht (§ 26 UrhG)
und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus
besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk
vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven
usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und
Leistungen beider Vertragsparteien
2.1 Übergabe des
Werkes Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten
Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu
übergeben.
2.2 Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und
Nutzerin / Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen
werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
2.3 Veranstaltungen Ist für die Präsentation des Werkes die
Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist
er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde.
Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer
getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die
Anwesenheit der des Künstlers ist in allen Werbematerialien
hinzuweisen.
2.4 Publikationen / Katalog Die Kosten für
die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden von
der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem
Zusammenhang von dem Künstler erbracht werden, werden der Nutzerin
/ dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der
Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der Publikationen und
/ oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen
beider Vertragspartnerinnen / Vertragspartner. Der Künstler erhält
einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen
Verfügung.
2.5 Haftung Der Künstler haftet nur für
Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder
grob fahrlässig herbeiführen.
2.6 Versicherungen Der
Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert. Die Nutzerin / Der
Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller
Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
2.7
Transport / Transportversicherung Die Kosten für den
sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren
Versicherung sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu
übernehmen.
2.8 Garantie / Wartung / Reparatur
Garantieleistungen des Künstlers für die künstlerische Gestaltung
sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart.
Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie
werden gesondert vereinbart.
2.9 Vernichtung / Zerstörung /
Diebstahl / Beschädigung / witterungsbedingte Schädigung Die
Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch
möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw.
am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des
Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der
Eigentümer verpflichtet, den Künstler unverzüglich zu
unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung eines
Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
2.10
Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin /
der Eigentümer verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten
und mit ihr / ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z.
B. das Werk kostenfrei zurückzugeben.
2.11 Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen
des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin
/ dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
2.12 Zusätzliche
Leistungen Zusätzliche Leistungen des Künstlers werden
von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist
ein Kostenvoranschlag vorzulegen. 2. 13 Rückgabe des
Werkes Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur
vorübergehend überlassen, so ist sie / er verpflichtet, es nach
Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der
Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes
Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der
Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1 Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur
Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der vom Künstler
geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der
gesetzlichen Frist.
3.2 Mehrwertsteuer bzw. Umsatzsteuer
Verkaufspreise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer /
Umsatzsteuer. Sämtliche anderen Vergütungen verstehen sich
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer.
3.3 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung sowohl
des Verkaufspreises als auch der Vergütungen für zusätzliche
Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des
Künstlers Desweiteren gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
3.4 Minderung der Vergütungen »Nichtgefallen« des Werkes
des Künstlers eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht
zu einer Minderung der Vergütungen führen.
3.5
Abgabepflicht Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe
sowie anfallende Abgaben an entsprechende
Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem Nutzer
getragen, sofern sie / er abgabepflichtig ist.
§ 4
Aufhebung und Kündigung von Verträgen (BGB § 649)
4.1
Form Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der
schriftlichen Form.
4.2 Aufhebung / Kündigung durch die
Nutzerin / den Nutzer Im Falle der Aufhebung / Kündigung durch
die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur
Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens 50
Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen
Materialkosten.
4.3 Aufhebung / Kündigung durch den
Künstler Im Fall der Aufhebung / Kündigung durch den
Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung
gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
4.4 Absage im
Krankheitsfall Bei einer Absage wegen Krankheit der des
Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung
bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
© ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst
Widerruf
Die Fotografien sind nicht vorgefertigt, sondern werden erst nach
Ihrer Bestellung und nach Ihren Angaben vom Künstler individuell
für Sie angefertigt (wie z. B. in dem von ihnen gewählten Rahmen
und Print-Format). Ein Recht zum Widerruf ist daher nach § 312 g
Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen.
DatenschutzDie
Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten
bei Anfragen, Auftragserteilung und im Zuge der Auftragsabwicklung erfolgt streng vertraulich und entsprechend der gesetzlichen
Datenschutzvorschriften und der
Datenschutzerklärung.
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